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Kosmetikblog

am 02. April 2009 - von Kosmetik-Blog abgelegt in Sonstiges

Risiken bei Permanent Make-up und Tattoos

Beim permanenten Make-up werden ebenso wie bei Tätowierungen Farbpigmente in die mittlere Hautschicht gespritzt. Von da aus können Bestandteile in tiefer gelegene Hautschichten und in den Blutkreislauf gelangen, wo sie ungewisse Wirkungen entfalten können.

Bislang unterliegen die Inhaltsstoffe der beim permanent Make-up verwendeten Farben nicht den gleichen Bestimmungen und Kennzeichnungspflichten wie Kosmetika, da sie nicht der gesetzlichen Definition von Kosmetik unterfallen. Während Kosmetikprodukte den EU-Richtlinien, dem deutschen Lebensmittelgesetz und der Kosmetikverordnung entsprechen müssen, fehlt es bislang an vergleichbaren Vorschriften für Tätowierfarben. Häufige unerwünschte Folgen sind Entzündungen und allergische Reaktionen, die oft durch den in schwarzer Farbe enthaltenden Bestandteil Para-Phenylendiamin verursacht werden. 

Auch in den Farbpigmenten verarbeitete Metalle können bei Allergikern erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Schließlich sind Verunreinigungen der Farben durch sonstige Stoffe nicht auszuschießen, da eine Reinheitskontrolle bisher nicht vorgeschrieben ist.

Wer trotz der Risiken nicht auf Permanent Make-up verzichten möchte, sollte bis zu einer gesetzlichen Novellierung vorerst darauf achten, dass nur Farben benutzt werden, die geprüft und nach der deutschen Kosmetik-Verordnung für die Verwendung in Kosmetikprodukten zugelassen sind.

Dieser Eintrag wurde am 02. April 2009 um 08:48 veröffentlicht und in Sonstiges abgelegt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag per RSS oder Email (siehe unten) abonnieren Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback aus ihrem Blog absetzen.

1 Kommentar

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  1. Visit My Website

    Juli 18, 2009

    Permalink

    Petra Neu said:


    Hallo,
    ich bin durch Zufall auf diesen Blog gestossen und finde es sehr interessant hier!
    Zu den Farben möchte ich einiges sagen: Ich betreibe einen Shop für Permanent Make up Zubehör und übe seit über 16 Jahren PMU aus. Die Farben werden schon seit Jahren getestet und unterliegen der deutschen Kosmetikverordnung, bzw. dem Arzneimittelgesetz und verfügen über ein Zertifikat mit Inhaltsstoffen. Diese sind ohne bedenken einzusetzen.
    In der Tattobranche ist man nun auch auf dem Wege nur noch zugelassene Farben anzubieten.
    Es grüßt
    Petra



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