am 26. März 2009 - von Kosmetik-Blog abgelegt in Sonstiges, Topnews
EU-Richtlinie regelt Kennzeichnungspflicht für Nanopartikel
Am 24.03.2009 wurde die neue EU-Richtlinie über Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Kosmetikprodukten verabschiedet. Während einige als in kleinen Dosen ungefährlich eingestufte Inhaltsstoffe von der Verbotsliste gestrichen wurden (z.B. Vitamin A), wurde als wesentliche Neuerung eine generelle Kennzeichnungspflicht auch für Kleinstpartikel eingeführt.
Winzige Bestandteile, die etwa in Sonnenschutzcremes für die Bildung eines Films auf der Haut sorgen oder als UV-Filter fungieren, können in Nanoform auch durch tiefere Hautschichten in die Blutbahn eindringen, während bislang nicht ausreichend erforscht ist, welche Auswirkungen sie dort entfalten können. Ihre Verarbeitung in Kosmetikprodukten ist somit weiterhin erlaubt, der Verbraucher muss jedoch über alle Inhaltsstoffe informiert werden. Hinsichtlich der Kennzeichnung gelten dadurch jetzt für Kosmetika entsprechende Pflichten wie für Lebensmittel.
Als weitere Änderung sieht die neue EU-Richtlinie weitreichende Verbote irreführender Werbung für Kosmetika vor: wer seine Produkte mit Wirkungsversprechen bewerben will, muss künftig Beweise liefern können. Werbeaussagen wie „strafft die Haut in 3 Wochen“ oder „lässt um 10 Jahre jünger aussehen“ sind nur noch zulässig, sofern fundierte Studien auch Belege liefern.
Dieser Eintrag wurde am 26. März 2009 um 13:06 veröffentlicht und in Sonstiges, Topnews abgelegt. Sie können Kommentare zu diesem Beitrag per RSS oder Email (siehe unten) abonnieren Sie können einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback aus ihrem Blog absetzen.
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